* Datensparsamkeit: nur Speichern was notwendig ist; Dokumentieren, warum was gespeichert wird! * Verfügbarkeit: Backup / aktuelles System; nicht nur eine Person, Anfragen werden organisiert beantwortet * Integrität: Konsistenzcheck bei Datenübertragen (z.B. LDAP), Sicherheit vor bösen Absichten, Änderungen protokolliert * Vertraulichkeit: Jeder Benutzer sollte nur auf das zugreifen was unbedingt nötig ist; Backup; Verschlüsselung jeglicher Übermittlung * Nichtverkettbarkeit: (eher irrelevant für unseren Anwendungsfall) * Transparenz: User weiß was über ihn gespeichert wird; Dokumentation; Vorfälle schnell melden? * Intervenierbarkeit: Korrektur/Löschpflichten - auch im Backup; z.B. Korrekturen bei Einspielen des Backups einpflegen; Backup Verschlüsselung; Bei Löschanforderungen muss teilweise gelöscht werden (nur was Notenrelevant muss aufgehoben werden, Hausaufgaben werden gelöscht; Anzeige gelöschter Teilnehmer). Was sind die Aufbewahrungsfristen für Hausübungen? Wie bei Klausuren? * Wer ist Datenschutzverantwortlicher? Steffen!?! => Sofort anzeigen, wenn etwas schiefläuft. Fragen: - Was ist mit Abschreiber-Flags: Keine Flags, sondern protokollieren: bei Überschreiten einer Schwelle sollte jemand mit entsprechender Befugnis benachrichtigt werden, Student sollte die Eintragungen sehen, Assistenten nicht Aktionen: - Felder für Aufbewahrungsfristen zu jedem Datensatz - List gelöschter Kennungen - Zugangsberechtigungen für Vorlesungen/Übungen - Regularien für Prozess; Aufbewahrungsfristen, Verwaltungsrechtliche Fragen, Bayrisches E-Goverment Gesetz, Daten signierbar/verifizieren; -> Aktuelle Archivierung von prüfungsrelevanten Daten (Klausur-Lagerung) ist nicht Gesetz-Konform; da Papier-Lagerung nicht konform ist. Wo ist dokumentiert, welche Klausur wo gelagert wird?!